Kann ich die Dienstreise mit einem Privataufenthalt verbinden?
Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen und verbunden mit einigen Einschränkungen grundsätzlich möglich. Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für den Dienstherrn dabei nicht den Rahmen übersteigen, der entstanden wäre, wenn nur das Dienstgeschäft und die dazu passende Dienstreise durchgeführt worden wäre. Bei Verbindung der Dienstreise mit einem Privataufenthalt von mehr als 5 Arbeitstagen gilt der Grundsatz, dass das Interesse an der Durchführung der Privatreise beim Dienstreisenden im Vordergrund steht. In diesen Fällen werden grundsätzlich nur die Kosten erstattet, die dem Reisenden durch Erledigung des Dienstgeschäftes entstehen.