In welcher Klasse kann ich Zug fahren und unter welchen Voraussetzungen kann ich den ICE nutzen?

Kosten, die für Fahrten mit  regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln entstanden sind, werden unabhängig von der Besoldungs-/Vergütungsgruppe bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Es wird nicht nach Zugarten unterschieden.

Die Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse können erstattet werden für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden Dauer bzw., wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.

Eine mindestens zweistündige Fahrzeit liegt vor, wenn bei Bahnfahrten für die einfache Strecke der Zeitraum von der planmäßigen Abfahrt bis zur planmäßigen Ankunft einschließlich Umsteigezeiten zwei Stunden beträgt. Fahrzeiten für Zu- und Abgänge am Wohn-, Dienst- oder Geschäftsort mit Bus, Straßen-, U- und S-Bahn bleiben unberücksichtigt.

Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst und Auszubildenden werden bei Dienstreisen, unabhängig von der Fahrtdauer, nur die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet.