Gibt es eine Ausschlussfrist für die Beantragung von Trennungsgeld?

Antrag auf Gewährung von Trennungsgeld (Grundantrag):

Das Trennungsgeld ist innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme nach § 1 Abs. 2 TGV schriftlich oder elektronisch zu beantragen.

Forderungsnachweis, Antrag auf Reisebeihilfe:

Das Trennungsgeld wird monatlich nachträglich auf Grund von Forderungsnachweisen gezahlt, die innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Ablauf des maßgeblichen Kalendermonats bei der Abrechnungsstelle einzureichen sind. Dies gilt entsprechend für Anträge auf Reisebeihilfe nach Ablauf des maßgebenden Anspruchszeitraums.