Wann wird Trennungsgeld nicht (weiter-) gewährt?

Ja, zum Beispiel

  1. bei Ausscheiden aus dem Dienst oder beim Wechsel in ein Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherrn,
  2. wenn die dienstliche Maßnahme (s. unter Verordnungstext zu § 1 Abs. 2 TGV), die den Anspruch auf Trennungsgeld begründet hat, beendet oder aufgehoben wird,
  3. wenn ein/e Berechtigte(r) aus persönlichen Gründen ohne Zusage der Umzugskostenvergütung an den Dienstort oder in das Einzugsgebiet umzieht,
  4. wenn ein/e Berechtigte(r) bei zugesagter Umzugskostenvergütung nicht (mehr) uneingeschränkt  umzugswillig ist