Welche Kosten werden erstattet, wenn ich zum Dienstantritt noch keine Wohnung gefunden habe?
Falls Sie zum Dienstantritt an Ihrem neuen Dienstort noch keine Unterkunft anmieten konnten, können Ihnen in den ersten 14 Tagen Hotelkosten wie bei einer Dienstreise erstattet werden.
Bitte achten Sie bei der Hotelbuchung auf die reisekostenrechtlichen Vorschriften, insbesondere die ortsbezogene Preisobergrenze!
Nach dem Trennungsreisegeldzeitraum (erste 14 Tage) werden nachgewiesene, notwendige Übernachtungskosten für eine angemessene Unterkunft als Trennungsübernachtungsgeld erstattet. Es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe Kosten erstattungsfähig sind.
Sie sollten bei akuten Problemen mit der Unterkunftssuche unverzüglich Ihre Trennungsgeldstelle informieren.