Was ändert sich beim Trennungsgeld ab dem 01.06.2020?
Die Trennungsgeldzahlungen erhöhen sich sowohl für bereits laufende als auch für neue Trennungsgeldfälle.
Auswärtiges Verbleiben
- Anpassung Trennungstagegeld an § 8 Bundesreisekostengesetz (BRKG); 14,-- Euro täglich unabhängig vom Familienstand
- verbesserte Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 BRKG: 1 Reisebeihilfe für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am neuen Dienstort unabhängig vom Familienstand und keine starre Bindung an die Anspruchszeiträume; Erstattung der notwendigen Kosten abhängig vom gewählten Verkehrsmittel (Wegstreckenentschädigung für Kfz-Nutzung 0,20 Euro je Kilometer bis höchstens 130,-- Euro, Bahnfahrkarten der 2. Klasse oder wirtschaftliche Flugtickets, Kosten für Zu- und Abgang)
Tägliche Rückkehr
Es können 75 Prozent des Trennungsübernachtungsgeldes nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BRKG, derzeit 15 Euro (statt bisher 6,67 Euro) im Vergleich mit den fiktiven Kosten für auswärtiges Verbleiben berücksichtigt werden.
Diese Regelung führt zusammen mit der Erhöhung des Trennungstagegeldes auf 14,-- Euro zu einer deutlichen Verbesserung für die Personen, bei denen wegen der Dauer der täglichen Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte ein Vergleich durchzuführen ist.