Wie wirkt sich die Rechtsänderung ab 01.06.2020 aus, wenn meine dienstliche Maßnahme bereits vorher begonnen hat?

Für alle Personalmaßnahmen, die bereits vor dem 01.06.2020 begonnen haben, werden ab dem 01.06.2020 die neuen Trennungsgeldvorschriften angewandt. Die Rechtsänderung gilt auch für Bestandsfälle.