Welche Kosten werden mir bei einem dienstlich veranlassten Umzug erstattet?

Ihnen können bei einem Inlandsumzug grundsätzlich folgende Kosten erstattet werden: 

  • Beförderungsauslagen (Speditionskosten / § 6 BUKG)
  • Reisekosten (Umzugsreise, Wohnungsbesichtigungsreise, Umzugsvorbereitungsreise / § 7
         BUKG)
  • Mietentschädigung bei doppelter Mietbelastung (bisherige & neue Wohnung / § 8 BUKG)
  • Maklerkosten (§ 9 Abs. 1 BUKG)
  • Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder (§ 9 BUKG)

Für weitere Umzugsauslagen erhalten Sie eine Pauschvergütung (§ 10 BUKG)