Welche Kosten werden mir bei einem dienstlich veranlassten Umzug erstattet?
Ihnen können bei einem Inlandsumzug grundsätzlich folgende Kosten erstattet werden:
- Beförderungsauslagen (Speditionskosten / § 6 BUKG)
- Reisekosten (Umzugsreise, Wohnungsbesichtigungsreise, Umzugsvorbereitungsreise / § 7
BUKG) - Mietentschädigung bei doppelter Mietbelastung (bisherige & neue Wohnung / § 8 BUKG)
- Maklerkosten (§ 9 Abs. 1 BUKG)
- Kosten für den umzugsbedingten Nachhilfeunterricht der Kinder (§ 9 BUKG)
Für weitere Umzugsauslagen erhalten Sie eine Pauschvergütung (§ 10 BUKG)