Warum benötige ich eine „Zusage der Umzugskostenvergütung“?

Die schriftliche (oder elektronische) Zusage der Umzugskostenvergütung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Ihnen die anlässlich eines Umzuges entstandenen Kosten erstattet werden können.

Für die Erteilung der Zusage der Umzugskostenvergütung ist Ihre Personalabteilung (Ihr Personalreferat) zuständig.