Was muss ich bei der Auswahl eines Speditionsunternehmens beachten?
Sie sind in der Wahl des Umzugsunternehmens grundsätzlich frei. Sie können ein
Unternehmen, welches an Ihrem derzeitigen Wohnort ansässig ist, auswählen oder
aber einen Spediteur beauftragen, der am künftigen Wohnort seinen Sitz hat.
Bevor Sie einer Spedition den Auftrag zur Durchführung des Umzuges erteilen, ist eine
Angebotsprüfung durch die Abrechnungsstelle vorzunehmen. Hierzu sind mindestens
zwei Kostenvoranschläge von jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbständigen
Speditionen vorzulegen.
Die Angebote sind unabhängig voneinander, ohne gegenseitige Kenntnis, nach
Besichtigung des Umzugsgutes mit einem verbindlichen Höchstpreis zu erstellen.
DieBesichtigung des Umzugsgutes durch den Spediteur erfolgt nicht zuletzt in Ihrem
eigenen Interesse, denn das Angebot bildet später die Obergrenze hinsichtlich
der erstattungsfähigen Speditionskosten, und nur bei tatsächlicher Begutachtung
(inklusive Kellerräume, Dachboden, Garage und Gartenhaus) kann der Spediteur
alle anfallenden Kosten in das Angebot aufnehmen.
Im Rahmen der Angebotsprüfung wird nicht nur die günstigere Speditionsfirma
ermittelt; es wird gleichzeitig geprüft, ob das aufgeführte Umzugsgut
angemessen ist und ob die angebotene Leistung des Spediteurs eventuell
Bestandteile umfasst, die nicht erstattungsfähig sind. So haben Sie die
Möglichkeit, vor der Erteilung des Auftrages derartige Positionen aus dem
Angebot streichen zu lassen.
Mit der Prüfung wird der erstattungsfähige Höchstbetrag festgesetzt. Entscheiden
Sie sich für den teureren Spediteur, müssen Sie lediglich den Differenzbetrag selber
tragen. Gleiches gilt für eventuell nicht erstattungsfähige
Speditionsleistungen (Entrümpelung, Maler- und Renovierungsarbeiten), die Sie
dennoch gerne in Anspruch nehmen wollen.
Bei Umzügen, bei denen das Dienstrechtliche Begleitgesetz Anwendung findet (ob dies
bei Ihnen der Fall ist, können Sie der anlässlich Ihrer Umsetzung/Zuweisung
ergangenen Personalverfügung entnehmen), hat der Bund mit diversen
Speditionsunternehmen einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Auch hier ist im
Vorfeld eine Angebotsprüfung erforderlich, um prüfen zu können, ob die
Rahmenvertragsbestimmungen im jeweiligen Einzelfall auch eingehalten wurden.
Hier reicht jedoch die Vorlage eines Angebots aus.
Eine Liste mit den Spediteuren, die sich dem Rahmenvertrag angeschlossen haben,
können Sie über die/den für Ihre Umzugsabrechnung zuständige/n Sachbearbeiter/in
anfordern. Eine allgemeine Veröffentlichung ist aus Wettbewerbsgründen leider
nicht möglich.