Gibt es eine gesonderte Erstattung für die Anschaffung technischer Geräte?

Sofern Sie beim Bezug der neuen Wohnung im Ausland aufgrund der örtlichen Gegebenheiten technische Geräte beschaffen, die nicht zum Hausrat gehören, werden Ihnen die angemessenen Anschaffungskosten für die notwendigen Geräte erstattet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf folgender Seite: Technische Geräte