Wer hat Anspruch auf einen Beitrag zum Beschaffen klimabedingter Bekleidung?

An Auslandsdienstorten mit einem vom mitteleuropäischen erheblich abweichenden Klima wird Ihnen unabhängig von Ihrer Besoldungsgruppe ein Beitrag zur erstmaligen Beschaffung von Tropen- und/oder Winterbekleidung gezahlt.

Ob es sich bei Ihrem ausländischen Dienstort um einen Standort handelt, für den die Anschaffung klimabedingter Bekleidung vorgesehen ist, können Sie bei dem für die Abrechnung Ihres Umzuges zuständigen Ansprechpartner in Erfahrung bringen.

Der Beitrag steht sowohl Ihnen als auch Ihren an der Übersiedlung teilnehmenden Familienangehörigen zu, wobei für Kinder kein Beitrag zur Anschaffung von Tropenkleidung gewährt wird.

Sind für einen Auslandsdienstort beide Bekleidungsarten (Tropen/Winter) anerkannt und erstreckt sich die Auslandsverwendung auf beide Jahreszeiträume, wird ein Beitrag sowohl für Tropen- als auch für Winterkleidung gewährt.

Bei dem Beitrag zum Beschaffen klimabedingter Bekleidung handelt es sich um einen vollständig steuerpflichtigen Bestandteil der Umzugskostenvergütung, der im Anschluss an die endgültige Festsetzung der Umzugskostenvergütung an die bezügezahlende Stelle zur Mitversteuerung gemeldet wird.

Die Beantragung erfolgt im Rahmen des Grundantrages (Umzugskostenfragebogen).