Welche Kosten werden mir bei einem dienstlich veranlassten Auslandsumzug erstattet?

Für einen Auslandsumzug können folgende Erstattungen in Betracht kommen: 

  • Beförderungsauslagen (Speditionskosten / §§ 5, 6 AUV)
  • PKW-Überführung (§ 7 AUV)
  • Haustiermitnahme (§ 8 AUV)
  • Lagerkosten (§§ 9-10 AUV)
  •           - Lagerung für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes
  •           - Zwischenlagerung
  • Reisekosten (§§ 11-13 AUV)
  •           - Umzugsabwicklungsreise
  •           - Umzugsreise
  •           - Wohnungsbesichtigungsreise
  • Entschädigungen hinsichtlich Unterkunft (§§ 14-16 AUV)
  •           - Mietentschädigung
  •           - Wohnungsbeschaffungskosten
  •           - Mehraufwendungen für eine vorübergehende Unterkunft und/oder Verpflegung
  • Technische Geräte (§ 17 AUV)          
  •           - Notstromerzeuger
  •           - Luftreiniger
  •           -Klimageräte
  • Umzugsbedingter Zusatzunterricht für Kinder (§ 22 AUV)
  • Für weitere Umzugsauslagen erhalten Sie entsprechende Pauschvergütungen (§§ 18-21 AUV).