Welche Kosten werden mir bei einem dienstlich veranlassten Auslandsumzug erstattet?
Für einen Auslandsumzug können folgende Erstattungen in Betracht kommen:
- Beförderungsauslagen (Speditionskosten / §§ 5, 6 AUV)
- PKW-Überführung (§ 7 AUV)
- Haustiermitnahme (§ 8 AUV)
- Lagerkosten (§§ 9-10 AUV)
- - Lagerung für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes
- - Zwischenlagerung
- Reisekosten (§§ 11-13 AUV)
- - Umzugsabwicklungsreise
- - Umzugsreise
- - Wohnungsbesichtigungsreise
- Entschädigungen hinsichtlich Unterkunft (§§ 14-16 AUV)
- - Mietentschädigung
- - Wohnungsbeschaffungskosten
- - Mehraufwendungen für eine vorübergehende Unterkunft und/oder Verpflegung
- Technische Geräte (§ 17 AUV)
- - Notstromerzeuger
- - Luftreiniger
- -Klimageräte
- Umzugsbedingter Zusatzunterricht für Kinder (§ 22 AUV)
- Für weitere Umzugsauslagen erhalten Sie entsprechende Pauschvergütungen (§§ 18-21 AUV).