Änderungsmöglichkeiten der Vorauszahlungen durch die Covid-19 Krise für das Kalenderjahr 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
auch in diesem Jahr haben Sie aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation die Möglichkeit, auf Antrag die Vorauszahlungen vor den gesetzlichen Zahlungsterminen (15. Juli und 15. November) und in einer Summe ausgezahlt zu bekommen. Voraussetzung hierfür ist ein Vorauszahlungsantrag sowie eine formlose Beantragung der Auszahlungsmöglichkeit an das Postfach fahrgelderstattung@bva.bund.de.
Des Weiteren können Sie in Abhängigkeit von den voraussichtlichen Fahrgeldeinnahmen eine geringere Vorauszahlungssumme als gesetzlich zustehend beantragen.
Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen an das Team Fahrgelderstattung unter den Ihnen bekannten Telefonnummern oder unter: fahrgelderstattung@bva.bund.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betreuungsteam für die Fahrgelderstattung nach dem SGB IX
Diese Seite
Stand 12.05.2021