Erhalten Sie Zugang zu den amtlichen Informationen jetzt auch online über das Bundesportal !
Ein besonderes Interesse für die Antragstellung muss nicht geltend gemacht werden. Für die Information wird in der Regel eine Gebühr erhoben.
Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Einzelheiten zum Thema IFG, vor allem die verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung, aber auch Gründe, die einem Informationszugang entgegenstehen:
Diese Seite
Stand 15.02.2024