Erhalten Sie Zugang zu den amtlichen Informationen jetzt auch online über das Bundesportal !

Das Informationsfreiheitsgesetz gibt jedem voraussetzungslos einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden und Einrichtungen des Bundes, damit auch gegenüber dem Bundesverwaltungsamt. Ab sofort haben Sie nun die Möglichkeit, diese Informationen auch online über das Bundesportal zu beantragen. 

Ein besonderes Interesse für die Antragstellung muss nicht geltend gemacht werden. Für die Information wird in der Regel eine Gebühr erhoben.

Auf der folgenden Seite finden Sie weitere Einzelheiten zum Thema IFG, vor allem die verschiedenen Möglichkeiten der Antragstellung, aber auch Gründe, die einem Informationszugang entgegenstehen:

In­for­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz

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Stand 15.02.2024