10-jähriges Jubiläum des Binnenmarktinformationssystems (IMI) der Europäischen Kommission
Quelle: Europäische Kommission, 2018
Die EU-Binnenmarktvorschriften geben Menschen und Unternehmen das Recht, sich in jedem beliebigen Mitgliedsland niederzulassen, sich zu Arbeits-, Studien-, Geschäfts- oder anderen Zwecken frei im Europäischen Wirtschaftsraum zu bewegen und Dienstleistungen jeder Art grenzüberschreitend anzubieten oder zu nutzen. Häufig sind einzelne nationale Behörden an der Umsetzung dieser Vorschriften vor Ort beteiligt, sodass gegebenenfalls Informationen mit zuständigen Stellen in anderen Ländern ausgetauscht werden müssen. Das IMI-System stellt in diesem Zusammenhang ein bedeutendes und nunmehr seit zehn Jahren etabliertes Instrument des europäischen Binnenmarktes dar. Es erleichtert und beschleunigt die elektronische Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen, da die zuständigen Bearbeiter/-innen das System in ihrer jeweiligen Amtssprache nutzen können.
IMI startete im Jahr 2007 mit einer Pilotanwendung im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen, die in 2008 in den Regelbetrieb mündete. Im Folgejahr wurde auf der Basis der Dienstleistungsrichtlinie dann dieser Anwendungsbereich hinzugeschaltet, wo Behörden im grenzüberschreitenden Austausch Informationen über ausländische Unternehmen oder Personen überprüfen können, die in ihrem Land Dienstleistungen erbringen möchten.
Nach in diesem Jahr noch anstehenden Erweiterungsmodulen wird IMI insgesamt in 14 Anwendungsbereichen genutzt werden, unter anderem im Bereich der Patientenrechte, der Entsendung von Arbeitnehmern oder in der öffentlichen Auftragsvergabe. Insgesamt sind EU-weit bislang rund 8.000 Behörden im System registriert.
In jedem EU-Mitgliedstaat ist ein Nationaler IMI-Koordinator (der sogenannte NIMIC) in einer Schnittstellenfunktion zwischen der Europäischen Kommission, anderen NIMICs und beteiligten nationalen Stellen tätig. Für Deutschland ist diese Rolle im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) seit Etablierung des Binnenmarktinformationssystems im BVA angesiedelt.
Daher nahmen an der Veranstaltung neben Vertreterinnen des BMWi sowohl die amtierende NIMIC, Jasna Knežević teil als auch die erste nationale Koordinatorin, Birgit Frieler-Woll, die von 2007 bis 2011 als NIMIC tätig war.
Das Jubiläums-Event wurde von der EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, Elżbieta Bieńkowska eröffnet und endete mit Schlussworten des ehemaligen Binnenmarktkommissars und heutigen Leiter der „Taskforce on Article 50 negotiations with the United Kingdom“, Michel Barnier. Weitere hochrangige Kommissionsvertreterinnen und -vertreter der Generaldirektionen GROW (Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum sowie kleine und mittlere Unternehmen), DIGIT (Informatik) und JUST (Justiz und Verbraucher) sowie ein Repräsentant des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) beschrieben IMI im Rahmen der Podiumsdiskussionen als wichtiges Werkzeug der Behördenkommunikation in Europa. Sie betonten, dass IMI dazu beiträgt, administrative Hürden und Sprachbarrieren zu überwinden und von Anfang an als Pioniersystem galt, das Datenschutzvorgaben vorbildlich berücksichtige und daher höchstes Vertrauen bei den Nutzern genieße.
Quelle: Europäische Kommission, 2018
Eine Live-Umfrage bei den Teilnehmer/-innen der Veranstaltung ergab, dass rund 60% der Anwesenden das IMI-System als für den Binnenmarkt bedeutend betrachteten und 85% es als wirkungsvolles, effizientes Werkzeug für eine erfolgreiche behördliche Kooperation innerhalb der EU werteten. IMI liege ein partnerschaftliches Konzept zugrunde und es sei durch seinen modularen Aufbau technisch flexibel und schnell an jeweils modernste Standards anzupassen, die eine EU-weite Interoperabilität ermöglichen. Als querschnittliches Instrument habe IMI zudem auch die horizontale Kommunikation zwischen einzelnen Generaldirektionen der EU-Kommission gefördert.
IMI ist ebenfalls eine wichtige Plattform, wenn es um Belange des Europäischen Berufsausweises, EBA (englisch: PC = European professional card) geht. Der EBA bildet ein Schlüsselelement bei der länderübergreifenden Anerkennung von Berufsqualifikationen, indem er es Ausweisinhaberinnen und -inhabern erleichtert, die Verwaltungsformalitäten zu erfüllen, die zur Ausübung reglementierter Berufe im EU-Ausland vorgeschrieben sind.
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Stand 18.04.2018