Neuer Personalausweis: Vergabestelle für Berechtigungszertifikate nimmt Betrieb auf
Quelle: BMI
"Mit dem neuen Personalausweis setzt Deutschland Standards für das Identitätsmanagement und den Datenschutz in der Online-Welt. Nutzer und Anbieter können auf der Grundlage staatlicher Berechtigungszertifikate künftig darauf vertrauen, mit wem sie ihre elektronischen Geschäfte abwickeln", sagte Cornelia Rogall-Grothe, IT-Beauftrage der Bundesregierung und Staatssekretärin im Bundesinnenministerium.
Die staatliche Vergabestelle für Berechtigungszertifikate prüft die Anträge der Diensteanbieter und erteilt die Berechtigungen, wenn alle gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Sie legt darüber hinaus fest, welche Datenkategorien ein Dienst aus dem Personalausweis abfragen darf. Das Berechtigungszertifikat ermöglicht dem Anbieter, nur die Datenfelder aus dem Personalausweis auszulesen, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden.
"Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises"
, erklärte Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. "Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf einen Missbrauch der Berechtigung reagieren werden."
Seit Freitag ist auch das Internetangebot zum neuen Personalausweis online. Unter http://www.personalausweisportal.de können sich Bürgerinnen und Bürger, Firmen und Verwaltungen umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über die Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
Der neue Personalausweis:
Das neue Identitätsdokument wird am 1. November 2010 in Deutschland eingeführt. Eine Umtauschpflicht der alten Ausweise besteht nicht. Ein vorzeitiger Umtausch ab dem 1. November ist aber möglich.
Der neue Ausweis hat die Größe einer Scheckkarte. Die aufgedruckten Daten werden auf einem Chip im Karteninneren digital abgelegt. Mit der integrierten eID-Funktion können Dienstleister aus E Business und E Government künftig Online-Anwendungen anbieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Personalausweis anmelden und registrieren. Zusätzlich ist der Ausweis für das Unterschreiben mit der elektronischen Signatur vorbereitet.
Um die Identität der Nutzer zu schützen, sind die Identitätsdaten kryptografisch verschlüsselt hinterlegt. Auch die Übertragung findet verschlüsselt statt. Ein Zugriffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungszertifikaten basiert, regelt, wer zu welchem Zeitpunkt auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.
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Stand 03.05.2010