Erstes Projekt des Neuen Personalausweises beim Bundesverwaltungsamt erfolgreich gestartet
Quelle: BMI
Mit der neuen Multifunktionskarte und der eID-Funktion können sich Bürger in Zukunft im Internet einfach und verlässlich ausweisen. Neu dabei ist, dass sich auch die Online-Anbieter aus Wirtschaft und Verwaltung ausweisen müssen, wenn sie den Ausweis in ihren elektronischen Diensten (z. B. in einem Online-Shop, beim Online-Banking, bei der Ummeldung eines Autos oder der Beantragung eines Parkausweises) nutzen möchten. Auch die Nutzung an Automaten (z. B. zur Altersverifikation) und Zutrittssystemen (z. B. Firmengelände) ist möglich.
Anbieter können aber nur dann Anwendungen auf Basis der eID-Funktion anbieten und Zugang zu den Ausweisdaten des Nutzers erhalten, wenn sie erfolgreich eine Berechtigung bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate (VfB) des Bundesverwaltungsamtes beantragt haben.
Der Bürger und der Diensteanbieter können sich bei der Nutzung des neuen Personalausweises auf die Identität ihres Gegenübers verlassen - jede Seite weiß, mit wem sie kommuniziert.
Die Vergabestelle entscheidet über den Umfang des Zugriffs auf die Datenfelder des Ausweises. Das Zertifikat berechtigt den Anbieter nur zum Auslesen solcher Datenfelder aus dem Personalausweis, die für den Geschäftsabschluss benötigt werden. So soll ein Zigarettenanbieter nur Zugang zu der Information bekommen, ob der Ausweisinhaber eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat oder nicht, jedoch keine Auskunft über das genaue Alter / Geburtsdatum oder Wohnadresse. Um die Identität des Nutzers zu schützen, sind die Identitätsdaten kryptografisch verschlüsselt hinterlegt und auch die Übertragung findet verschlüsselt statt.
"Sicherheit, Vertrauen und Transparenz sind die wesentlichen Aspekte bei der Nutzung der eID-Funktion des neuen Personalausweises"
erklärte Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes. Bei Missbrauch oder Verstößen können die Berechtigungen zurückgenommen und Bußgelder verhängt werden. "Die Vergabestelle befindet sich in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, so dass wir nach einer Prüfung schnell und nachhaltig auf Missbrauch der Berechtigung reagieren werden."
Als erster Anbieter hat Fujitsu mit Sitz in München einen Antrag auf die Erteilung einer Berechtigung gestellt. Der IT-Infrastrukturanbieter will zukünftig das Registrieren in seinem Online-Shop mit dem neuen Personalausweis ermöglichen. Seit März 2010 können Probanden mit dem neuen Personalausweis im "Fujitsu Online Shop Deutschland" unter shop.fujitsu.com Produkte bestellen und deren Lieferung nachverfolgen, nachdem sie sich identifiziert und registriert haben. Die Identitätsfunktion des neuen Personalausweises wird dabei direkt in den Online-Bestellprozess integriert. Somit lässt sich die Identität und Geschäftsfähigkeit des Käufers schnell, effizient und sicher auf datenschutzkonforme Weise feststellen. Das Ergebnis sind personalisierte Dienstleistungen sowie schnellere Bestellvorgänge. Fujitsu setzt das Projekt gemeinsam mit Partnern wie OpenLimit um. Alle Partner nutzen dabei ausschließlich zertifizierte Software- und Hardware-Komponenten, die internationalen Standards entsprechen.
"Der neue Personalausweis eröffnet bislang ungekannte Möglichkeiten. Wir sind stolz darauf, hierbei eine Vorreiterrolle einzunehmen und damit die Zukunft aktiv mitgestalten zu können"
, betont Kai Flore, President & CEO bei Fujitsu Technology Solutions. "Mich persönlich freut es sehr, dass wir uns dank unserer Erfahrung und auch der guten Zusammenarbeit mit dem BVA in diesem weltweit einmaligen Projekt einbringen können. Unser Ziel ist es, die im Anwendungstest gewonnenen Erfahrungen an andere Unternehmen weiterzugeben und so auf lange Sicht zu einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Bürgern, Unternehmen und Behörden in Deutschland beizutragen."
Seit dem 1. Mai ist auch das Internetangebot zum neuen Personalausweis online. Unter www.personalausweisportal.de können sich Interessierte umfassend über den neuen Ausweis informieren. Das Informations- und Serviceportal gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten. Diensteanbieter können über die Website ihre Anträge auf die Erteilung von Berechtigungszertifikaten bei der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate stellen.
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Stand 02.06.2010