Schnelle Hilfe bei Ausweisverlust durch den Sperr-Notruf


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Sperr-Notruf ab sofort auch für die Online-Ausweisfunktion verfügbar

Die Notrufnummer 116 116 ist die weltweit erste zentrale und einheitliche Rufnummer, um Karten und elektronische Berechtigungen sperren zu lassen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird durch den Sperr-Notruf 116 116 im Fall eines Kartenverlustes sicher, schnell und unkompliziert geholfen. Diese Möglichkeit steht nun auch für die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels zur Verfügung. Zusätzlich kann über den Sperr-Notruf auch abgefragt werden, ob die Online-Ausweisfunktion gesperrt ist.

Eine Rufnummer für Sperranfragen - auch für die Online-Ausweisfunktion

Der Sperr-Notruf 116 116 ist in Deutschland rund um die Uhr aus dem Festnetz und allen Mobilfunknetzen gebührenfrei zu erreichen. Darüber hinaus ist der Sperr-Notruf für sprach- und hörgeschädigte Menschen ebenfalls unter der Nummer 116 116 per Telefax erreichbar.

Auch aus dem Ausland erreichbar

Aus dem Ausland steht der Sperr-Notruf mit der jeweiligen Landesvorwahl für Deutschland, in der Regel unter +49 116 116 zur Verfügung. Zur zusätzlichen Sicherheit, insbesondere für die Erreichbarkeit aus dem Ausland, ist der Sperr-Notruf auch unter der Rufnummer +49 (0) 30 / 40 50 40 50 zu erreichen.

Bundesverwaltungsamt ermöglicht Anschluss an den Sperr-Notruf

Nach einer europaweiten Ausschreibung erhielt die Servodata GmbH aus Frankfurt vom Bundesverwaltungsamt den Auftrag, die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels an den Sperr-Notruf 116 116 anzuschließen. Das Bundesverwaltungsamt und die Servodata GmbH haben den Anschluss technisch und organisatorisch gemeinsam vorbereitet und Anfang Januar 2014 planmäßig in den Echtbetrieb genommen.

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Stand 20.01.2014