Digitalisierung von Asylverfahren: Bundesverwaltungsamt nimmt ersten wichtigen Meilenstein
Keine zwei Monate nach Inkrafttreten des Datenaustauschverbesserungsgesetzes (DAVG) stellt das Bundesverwaltungsamt die darin vorgesehenen Erweiterungen des Ausländerzentralregisters (AZR) zur Nutzung bereit. Die am Asylverfahren beteiligten Behörden können damit ab sofort bundesweit schneller und effizienter auf die benötigten Daten zugreifen.
Mit dem am 5. Februar 2016 in Kraft getretenen DAVG soll die Registrierung und Identifizierung Asyl- und Schutzsuchender durch ein integriertes IT-Gesamtsystem erleichtert werden. Erstregistrierung, Informationsbereitstellung für Behörden, Sicherheitsüberprüfungen sowie Asylverfahren sollen weitgehend medienbruchfrei und damit schneller durchgeführt werden können.
Ziel ist die Einrichtung eines Kerndatensystems auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR), mit dem Bund, Länder und Kommunen auf die für ihre Arbeit notwendigen Daten zugreifen können. Im Rahmen der Umsetzung des DAVG übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Erweiterung des AZR sowie die Einbeziehung von Melde- und Sicherheitsbehörden. Die zusätzliche Anbindung von ca. 6700 Behörden (z.B. Meldebehörden, Gerichte, Jugendämter) unterstreicht die Bedeutung des AZR als zentrale Informationsplattform. Insgesamt nutzen damit rund 14.000 Einrichtungen das AZR.
Zum 30. März 2016 wurde die Erweiterung des Datenbestandes des AZR (z.B. Daten zum Ankunftsnachweis, Wohnanschrift, Begleitende Kinder etc.) und die Anpassung der entsprechenden Schnittstellen zu den angebundenen Behörden und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als erster wichtiger Meilenstein realisiert.
Zusätzliche Ausbaustufen des AZR sowie die Bereitstellung weiterer Funktionen werden bereits vorbereitet.
Diese Seite
Stand 31.03.2016