BVA setzt erfolgreich die zweite Erweiterung des Ausländerzentralregisters um

Zum 29. Juni 2016 hat das Bundesverwaltungsamt die Stufe 2 der Erweiterung des Datenbestandes des Ausländerzentralregisters (AZR) in Betrieb genommen. Bei der Registrierung von Schutzsuchenden können damit neben den bisherigen Informationen zu Ausländern auch Daten zu Beruf und Bildung, Sprachkenntnissen sowie Gesundheits- und Integrationsdaten im AZR gespeichert werden.

Parallel wurden auch die Schnittstellen zu den an das AZR angebundenen Behörden angepasst, damit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die neuen Daten zuliefern bzw. abrufen können. Die Nutzeroberfläche im BVA-Registerportal wurde ebenfalls entsprechend erweitert, um Nutzern mit der gewohnten Eingabemaske eine komfortable Erfassung zu ermöglichen. Zusätzliche Ausbaustufen des AZR sowie weitere Funktionen befinden sich in der Umsetzung.

Mit den Anpassungen nach dem Datenaustauschverbesserungsgesetz (DAVG) hat das BVA maßgeblichen Anteil am Aufbau eines integrierten IT-Gesamtsystems zur Beschleunigung aller Prozesse rund um das Flüchtlingsmanagement: Erstregistrierung, Informationsbereitstellung für Behörden, Sicherheitsüberprüfungen sowie Asylverfahren. Das AZR, seit Jahren die zentrale Informationsplattform für Ausländerdaten, dient künftig auch als Kerndatensystem im Flüchtlingsmanagement-Prozess.

Die Anbindung von ca. 6.700 Behörden (z. B. Meldebehörden, Jugendämter, Gerichte) neben den bereits heute angebundenen Ankunftszentren, Ausländer-, Arbeitsvermittlungs- und Integrationsbehörden unterstreicht die Bedeutung des Ausländerzentralregisters als zentrale Informationsdrehscheibe. Insgesamt nutzen damit rund 14.000 Einrichtungen das AZR.

Grafik Kerndatensystem Ausländerzentralregister Quelle: BVA



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Stand 04.07.2016