EU-Meldedienst zum Verbringen von Schusswaffen als neue BVA-Aufgabe
Durch die EU-Richtlinie 91/477/EWG des Rates vom 18.06.1991 wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, zentrale Kontaktstellen zu benennen und über diese das Verbringen von Schusswaffen in andere Staaten vorab anzuzeigen, den sogenannten EU-Meldedienst. Ziel dieses Vorgehens ist, den legalen Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union transparent zu machen.
Die EU-Richtlinie wurde mit den §§ 31 Abs. 2, 34 Abs. 4 und 5 WaffG i.V.m. §§ 31, 32 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung umgesetzt. Danach ist das Bundesverwaltungsamt die zentrale deutsche Kontaktstelle für EU-Meldedienste und innerhalb Deutschlands Ansprechpartner für Landeskriminalämter, örtliche Waffenbehörden, Firmen und Privatpersonen.
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Stand 28.07.2017