Neues ESF-Bundesprogramm "ESF-Integrationsrichtlinie Bund"

Das Bundeministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 21. Oktober 2014 das neue ESF-Bundesprogramm "ESF-Integrationsrichtlinie Bund" veröffentlicht.

Mit dem neuen ESF-Bundesprogramm werden die erfolgreichen Ansätze der bisherigen Programme "XENOS - Integration und Vielfalt", "ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt" und "IdA - Integration durch Austausch" zusammengeführt und weiterentwickelt.

Projekte werden künftig in den folgenden drei Handlungsschwerpunkten gefördert:

  • Integration statt Ausgrenzung (IsA) für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren
  • Integration durch Austausch (IdA) mit Schwerpunkt transnationale Mobilität für die Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene von 18 bis 35 Jahren
  • Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen (IvAF)

Die Bewilligung und Auszahlung der Zuwendungen erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Seit vielen Jahren ist das BVA für die Umsetzung der förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen Bundesressorts verantwortlich.

Ziel der "ESF-Integrationsrichtlinie Bund" ist es, Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit oder Ausbildung stufenweise und nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es werden Zuwendungen an Projekte gewährt, die in Kooperationsverbünden unter aktiver Beteiligung von Betrieben oder Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowie von Jobcentern oder Agenturen für Arbeit durchgeführt werden.

Das Programmvolumen beträgt 95 Millionen Euro an ESF-Mitteln und 60 Millionen Euro an Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Europa. Kennzeichnend für die künftige ESF-Förderung ist die enge Ausrichtung an der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie "Europa 2020". Schwerpunktmäßig wird der ESF in der neuen Förderperiode einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs leisten sowie die soziale Inklusion fördern und Armut bekämpfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Förderungen von Selbständigkeit, die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie die Verbesserung des Bildungsniveaus und lebenslanges Lernen.

Projektanträge können seit dem 31.10.2014 über das Internet-Portal ZUWES gestellt werden. Zusätzlich sind die Projektanträge in schriftlicher Form beim BMAS einzureichen. Die Frist hierfür läuft noch bis zum 06.02.2015 (Posteingangsstempel).

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Stand 03.12.2014