Startschuss für das ESF-Bundesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit
Das neue Förderprogramm eröffnet Langzeitarbeitslosen neue Perspektiven zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln ist für die Umsetzung verantwortlich.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein neues Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher des SGB II konzipiert, das aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Menschen, die bislang weit vom Arbeitsmarkt entfernt waren, sollen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Nach Aufnahme der Beschäftigung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch einen Coach begleitet und unterstützt. Bei Bedarf sollen Qualifizierungen für teilnehmende Langzeitarbeitslose gefördert und so mögliche Defizite ausgeglichen werden. Anfangs erhalten Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse, die im Verlauf des Beschäftigungsverhältnisses abgeschmolzen werden. Betriebsakquisiteure in den Jobcentern sollen Arbeitgeber ganz gezielt für das Engagement für Langzeitarbeitslose gewinnen.
Das Programmvolumen beträgt rund 885 Millionen Euro. Der Anteil aus Mitteln des ESF beläuft sich auf rund 470 Millionen Euro. Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Förderung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik in Europa. Ziel des ESF ist es, die Beschäftigungschancen der Menschen durch Ausbildung und Qualifizierung zu verbessern und zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen.
Die Bewilligung und Abrechnung der Zuwendung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA). Seit vielen Jahren setzt das BVA die förderpolitischen Ziele der EU und der zuständigen Bundesressorts um.
In der neuen Förderperiode 2014-2020 wird das BVA im Auftrag von drei Bundesministerien einen wesentlichen Teil der ESF-Förderprogramme des Bundes betreuen.
Anträge zur Förderung können von den Jobcentern bis zum 31.01.2015 gestellt werden. Weitere Informationen hierzu stehen auf der Internetseite des Programms zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit zur Verfügung.
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Stand 11.12.2014