Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu Gast im Bundesverwaltungsamt in Köln

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat sich am 12. Dezember im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln über die Förderprogramme des Europäischen Sozialfonds (ESF) informiert. Als zentraler Dienstleister des Bundes setzt das BVA neben Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt eine Reihe wichtiger ESF-Programme um.

Präsident Christoph Verenkotte und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

Für die aktuelle Förderperiode 2014-2020 wurde das BVA durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der finanztechnischen Abwicklung von fünf ESF-Programmen beauftragt: dem Programm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, der Integrationsrichtlinie Bund, der Sozialpartnerrichtlinie, der Partnerrichtlinie Wohlfahrtsverbände und dem Programm "unternehmensWert: Mensch".

Die Programme richten sich insbesondere an benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose, erwerbstätige Frauen mit geringer Qualifikation oder geringem Einkommen sowie an Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Migrationshintergrund. 700 Millionen Euro an ESF-Mitteln und rund 502 Millionen Euro an Bundesmitteln werden dafür insgesamt zur Verfügung gestellt.

"Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste arbeitsmarkt- und sozialpolitische Instrument der Europäischen Union", erklärt Andrea Nahles. "Mit dem ESF erreichen wir die Menschen vor Ort und können ganz konkret Hilfe leisten, wo sie am nötigsten ist", so die Bundesarbeitsministerin im Gespräch mit BVA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ESF-Programme betreuen. Christoph Verenkotte, Präsident des Bundesverwaltungsamtes, erklärte: "Das BVA setzt seit vielen Jahren wirkungsvoll die förderpolitischen Ziele der EU und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales um. Es ist mir eine besondere Freude, die erfolgreiche Arbeit meiner Behörde Frau Ministerin Nahles präsentieren zu können."

Während der vergangenen Förderperiode 2007-2013 wurden 40 Prozent aller ESF-Programme auf Bundesebene vom BVA administrativ begleitet. Auch in der neuen Förderperiode 2014 bis 2020 wird das BVA im Auftrag von drei Bundesministerien einen wesentlichen Teil der ESF-Förderprogramme umsetzen.

Neben der administrativen Begleitung ist das BVA in die Vorbereitung von Förderprogrammen eingebunden. Es trägt Verantwortung bei der Entscheidung über Förderanträge sowie bei der Anerkennung von Ausgaben, zudem entwickelt und optimiert es die elektronische Unterstützung des Antragsverfahrens und des Berichtswesens an die EU. Die Antragstellung und Projektbegleitung der vom BVA administrierten ESF-Förderprogramme erfolgt über das elektronische System ZUWES (Zuwendungsmanagement des Europäischen Sozialfonds), das vom BVA in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entwickelt wird.




Diese Seite

Stand 16.12.2014