Start des Antragsverfahrens im Programm "Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)"

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) haben 88 kommunale Projekte für eine Förderung durch den "Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)"ausgewählt.

Ziel des Programms ist, die jeweiligen Kommunen bei der Integration von benachteiligten, neuzugewanderten Unionsbürgerinnen und -bürgern, deren Kindern sowie wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen besser zu unterstützen.

Zum Auftakt des Antragsverfahrens lud das Bundesverwaltungsamt zusammen mit dem BMAS am Dienstag, den 27. Oktober zu einer Informationsveranstaltung im Wissenschaftszentrum in Bonn. Circa 150 Vertreterinnen und Vertreter der ausgewählten Projekte folgten der Einladung und informierten sich über die Förderkonditionen, das Monitoring und die Öffentlichkeitsarbeit des Programms sowie über die Funktionsweise der Internetplattform für Zuwendungen "ZUWES".

Die über EHAP-Mittel geförderten Aktivitäten umfassen in erster Linie flankierende Maßnahmen wie die Bereitstellung von Beratungskräften zur Verbesserung der sozialen Eingliederung. Insbesondere soll der Zugang zu bestehenden Unterstützungsangeboten wie Migrationsberatung, sozialpsychiatrische Dienste, Leistungen der Jugendämter und der Wohnungslosenhilfe verbessert werden. Eine materielle Unterstützung der benachteiligten Menschen selbst ist nicht vorgesehen. Das Programmvolumen beträgt rund 61 Millionen Euro.

Das Bundesverwaltungsamt begleitet das EHAP-Programm in den kommenden drei Jahren als Bewilligungsbehörde. Förderanträge können in der Zeit vom 28. Oktober bis zum 30. November 2015 über die Internetplattform www.zuwes.de eingereicht werden. Die ersten Projekte sollen bereits am 1. Dezember starten.

Ausführlichere Informationen zum Förderprogramm "EHAP" finden Sie unter www.ehap.bva.bund.de.

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Stand 02.11.2015