CHE-Studienkredit-Test: Spitzenergebnis für den Bildungskredit
Der Bildungskredit erhält wie jedes Jahr seit 2009 die Auszeichnung als Testsieger mit dem Siegel „Spitzenergebnisse in vier von fünf Kategorien“. Für die Bewilligung von Bildungskrediten ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) zuständig.
Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung räumt Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen einfachen und zinsgünstigen Kredit eine gezielte finanzielle Unterstützung ein. Dieser Kredit ist flexibel und kann auf die individuellen Bedürfnisse der Kreditnehmerinnen und -nehmer angepasst werden. Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG wird der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern oder der Ehegattin bzw. des Ehegatten gewährt. Die Interessenten müssen volljährig sein, dürfen das 36. Lebensjahr aber noch nicht überschritten haben.
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Stand 06.07.2017