BVA setzt Digitalisierungsmaßnahmen im Migrationsmanagement um
Mit ihren Beschlüssen vom 10. Mai und 15. Juni 2023 haben der Bundeskanzler sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Weichen für eine grundlegende Digitalisierung der Migrationsverwaltung im Bund, in den Ländern und Kommunen gestellt. Das Bundesverwaltungsamt hat daraus eine Roadmap mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog abgeleitet und setzt diese in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) um.
BVA-Präsidentin Katja Wilken: „Wir haben uns in unserer Roadmap das Ziel gesetzt, die Bearbeitungsschritte, die in unserem Zuständigkeitsbereich im Themenkomplex Migration anfallen, fachlich und technisch auf den neuesten Stand zu bringen. Dabei verfolgen wir einen systemischen Ansatz, um den größtmöglichen Nutzen für alle am Gesamtprozess beteiligten Akteure erzielen zu können.“
Das BVA verantwortet den Betrieb des Ausländerzentralregisters einschließlich der Visadatei mit zahlreichen Schnittstellen und Anwendungen sowie Hintergrundsysteme, die essentiell sind für die Arbeit der Ausländerbehörden, aber auch für die Grenzkontrolle und Datenabgleiche im Rahmen von Visum-, Erstregistrierungs- und Aufenthaltsverfahren. Ziel der Digitalisierungsmaßnahmen ist eine Effizienzsteigerung und Beschleunigung von Vorgängen, an denen das BVA beteiligt ist, indem Medienbrüche abgeschafft, Arbeitsschritte automatisiert, Infrastruktur erneuert und neue Schnittstellen geschaffen werden. Dies dient der Entlastung aller Prozessbeteiligten.
Erste Maßnahmen der Roadmap hat das BVA bereits erfolgreich abgeschlossen.
Verfahren zur Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit (BA) sowie der Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden modernisiert
Wird für eine Beschäftigung in Deutschland ein Aufenthaltstitel beantragt, muss die BA grundsätzlich zustimmen. Dies dient der Prüfung, ob die Arbeitsbedingungen mit denen inländischer Beschäftigter vergleichbar sind sowie im Fall der Blauen Karte EU der Frage, ob die Beschäftigung im Verhältnis zur Qualifikation angemessen ist.
Auch bei zustimmungsfreien Beschäftigungen können Ausländerbehörden und Auslandsvertretungen die BA beteiligen, um bei der Prüfung der Erteilungsvoraussetzungen unterstützt zu werden (§ 72 Abs. 7 AufenthG). Bisher mussten derartige Anfragen von Mitarbeitenden außerhalb der genutzten Fachanwendungen gestellt, bearbeitet und nachverfolgt werden, was hohe manuelle Zusatzaufwände bei allen beteiligten Behörden verursachte.
Gemeinsam mit der BA und dem Auswärtigen Amt hat das BVA die technische Infrastruktur weiterentwickelt, damit die fakultative Beteiligung ohne Medienbrüche erfolgen kann. Der bisherige manuelle Aufwand wird dadurch erheblich reduziert.
Schnellere Visa-Bearbeitung für Forschende, Studierende oder Ausbildungsplatzsuchende durch neue Schnittstellen und überarbeitete Prozesse
Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden die Regelungen des bisherigen Einwanderungsrechts reformiert. Als eine der zentralen Regelungen wurden die Zustimmungserfordernisse der Ausländerbehörden im Visumverfahren ganz wesentlich reduziert und die Prozesse vereinfacht. Dadurch werden die Ausländerbehörden deutlich entlastet und die Visaverfahren von Fachkräften, Forschenden, Studierenden, Ausbildungsplatzsuchenden und deren mitreisenden Familienangehörigen stark beschleunigt.
Das BVA hat die Umsetzung dieser neuen Regelungen in der automatisierten Verarbeitung der Visumanträge durch umfangreiche Anpassungen der technischen Prozesse und Schnittstellen gewährleistet.
Automatisierte Verfahrensschritte zur Einreise und zum Aufenthalt
Weitere Maßnahmen werden in den kommenden Monaten umgesetzt. Dazu zählt eine Biometrie-basierte Weblösung zur Registrierung und Identitätsüberprüfung von Asylsuchenden, die an das vom BVA verantwortete Registerportal angeschlossen sein wird. Im Rahmen der „Smart Borders Initiative“ befindet sich außerdem das neue Einreise-/Ausreisesystem (Entry Exit System) sowie das Europäische Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem (European Travel Information and Authorisation System) in der Umsetzung. Die beiden Systeme sollen der Erfassung und Kontrolle personenbezogener Daten von Staatsangehörigen aus Nicht-EU-Ländern dienen, die die Außengrenzen des Schengen-Raums überqueren. Als nationale Kopfstelle stellt das BVA allen zugriffsberechtigten Behörden den technischen Zugang zu den beiden europäischen Systemen zentral zur Verfügung.
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Stand 09.09.2024