Open Data: Beratungszentrum künftig zentrale Anlaufstelle bei Umsetzungsfragen

BVA übernimmt Aufgaben der zentralen Stelle nach § 12a EGovG

Das BVA unterstützt und berät Bundesbehörden bei der Umsetzung des Open-Data-Gesetztes (§12a EGovG) bereits seit dessen Inkrafttreten. Ab September 2018 hat das BVA darüber hinaus die Funktion der im Gesetz verankerten Zentralen Stelle übernommen. Ziel ist es, durch Beratung, Information und Koordination die Veröffentlichung von Verwaltungsdaten als öffentliche Daten bei Bundesbehörden weiter zu forcieren.

Digitalisierung

Aufgaben der zentralen Stelle

Die Zentrale Stelle ist Ansprechpartner für Behörden der Bundesverwaltung zu allen Fragen der Einführung von Open Data. Dies reicht von der Frage, welche Daten in ihrem Bestand veröffentlicht werden können und müssen, über organisatorische Maßnahmen und Prozesse bis hin zur technischen Umsetzung. Hierzu tauscht sich die Zentrale Stelle auch eng mit anderen relevanten Akteuren aus, wie z.B. GovData, und dient als Ansprechpartner für entsprechende Stellen der Länder.

Um das Thema Open Data sowie das erforderliche Know-how zur Umsetzung in die Breite zu tragen, wird die Zentrale Stelle zudem relevantes Wissen bündeln und dieses in Form eines Handbuchs, von Leitfäden und Vorträgen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus wird die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch zu möglichen Verwendern der Daten einen Schwerpunkt des Zentralen Stelle bilden. In diesem Sinne trägt die Zentrale Stelle zum allgemeinen Kompetenzaufbau im Umgang mit offenen Verwaltungsdaten innerhalb der Bundesverwaltung bei.

Die Zentrale Stelle befindet sich derzeit im Aufbau und wird ihre Aktivitäten nach und nach ausbauen.

Open Data ist mehr als ein Trend

Mit dem im Juli 2017 in Kraft getretenen § 12a EGovG sind Bundesbehörden seit Juli 2018 zur proaktiven Bereitstellung geeigneter Daten verpflichtet. Wie nachhaltig und dauerhaft die Bundesregierung an der Bereitstellung offener Verwaltungsdaten arbeitet zeigt nicht zuletzt der Koalitionsvertrag, in dem es heißt, die Bundesregierung wolle „internationaler Vorreiter“ im Bereich Open Data werden.

Beratungsgrundlage: Das Handbuch für offene Verwaltungsdaten des BVA

Zur Unterstützung der Bundesbehörden hat das BVA in Zusammenarbeit mit dem BMI ein Handbuch für offene Verwaltungsdaten veröffentlicht. Dieses Handbuch bildet als praxiserprobtes Vorgehensmodell eine Grundlage für die Umsetzung von Open-Data in Behörden. Hierzu stellt das Handbuch eine Reihe von praktischen Checklisten zur Verfügung. Auch zukünftig wird das Handbuch weiterentwickelt, indem Erfahrungen aus Umsetzungsprojekten eingearbeitet werden.

Sie können sich das Handbuch für offene Verwaltungsdaten auf der Seite zu Open Data herunterladen:

Haben Sie Fragen oder Anregungen? Dann kontaktieren Sie uns einfach unter opendata@bva.bund.de.

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Stand 13.11.2018