1. Fachforum Open Data 2022 zum Thema Recht
Die wichtigsten Infos in Kürze
Aber was heißt das für die Verwaltung in der Praxis? Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich aus den Gesetzen? Wie kann Open Data zum Beispiel in Fragen der Beschaffung sichergestellt werden? Was bedeutet das Datennutzungsgesetz für uns? Diesen und weiteren Fragen näherten wir uns in zwei Vorträgen mit Expertinnen und Experten des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) und des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Datensouveränität als Leitbild der Datenbeschaffung
Gemeinsam mit Frau Glanert-Strauch vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und Herrn Gerhard Deiters von der Kanzlei BHO Legal widmeten wir uns der Frage, inwiefern Datensouveränität als Leitbild der Datenbeschaffung, insbesondere bereits im Prozess der Vertragsschließung mit Externen, mitgedacht werden kann bzw. mitgedacht werden muss. Veranschaulicht wurde die Notwendigkeit fallspezifischer Klauseln durch eine Vielzahl geeigneter Beispiele, so z.B. ein Szenario, in dem zwar vertragliche Zugangsrechte zu den Daten bestehen, aber der externe Vertragspartner die Cloud gelöscht hat, auf dem die Daten gespeichert waren.
Die Vortragenden wiesen darauf hin, dass sie derzeit einen Leitfaden zu Mustervertragsklauseln mit Praxisbeispielen erarbeiten, was in der anschließenden Diskussion große Neugier unter den Teilnehmenden weckte. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden!
Was bedeutet das Datennutzungsgesetz für uns?
Mit der Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors treibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Politik offener Daten konsequent voran. Hierzu berichtete Andreas Hartl, Referatsleiter VI B 1 Künstliche Intelligenz, Datenökonomie, Blockchain im BMWK. Mit dem Datennutzungsgesetz (DNG) wurde das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) modernisiert und abgelöst. Zur Verbesserung der Nutzbarkeit müssen offene Daten in maschinenlesbaren Formaten nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus setzt das DNG Impulse für Open-Data-Initiativen über die Grenzen der Bundesverwaltung hinaus und etabliert analog zum Open-Data-Gesetz des Bundes das Prinzip "Open by Default" und "Open by Design" auch für die Datennutzung der Länder, Kommunen und öffentlicher Unternehmen in den Bereichen der Wasser-, Verkehrs- und Energieversorgung. Das DNG erweitert den Anwendungsbereich auf öffentliche Unternehmen bestimmter Bereiche der Daseinsvorsorge, schärft die Grenzen der Entgeltbemessung und bestimmt die Echtzeit-Bereitstellung dynamischer Daten sowie hochwertiger Datensätze.
Nächste Schritte
Wir haben den Austausch als ebenso respektvoll wie intensiv wahrgenommen. Auch wenn in diesem kurzen Format nicht alle Diskussionspunkte in Gänze bearbeitet werden konnten, ergaben sich viele Anknüpfungspunkte zu weiteren Themen: Hier stach insbesondere das Thema der Lizenzen hervor, welches detailliert im nächsten Fachforum beleuchtet wird.
Klar wurde: Datensouveränität muss in jedem Beschaffungsprozess von vornherein und fallspezifisch mitgedacht werden, um der Bereitstellung und Nutzung öffentlicher Verwaltungsdaten Vorschub zu leisten! Als Kompetenzzentrum konnten wir praktische Beispiele für bessere Handlungsempfehlungen ableiten.
Ein letzter Dank und Gruß geht an alle Teilnehmenden und Vortragenden. Gleichzeitig freuen wir uns bereits das nächste Fachforum ankündigen zu dürfen, in welchem wir – durch eine Umfrage am Ende der Veranstaltung konkretisierte – thematische Schwerpunkte zum Thema Lizenzen aufarbeiten werden.
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Stand 03.05.2022