Fachforum Lizenzen mit klarer Botschaft

Daten rechtssicher bereitstellen – dazu gibt es Lizenzen. Ganz so einfach ist es leider nicht.

Zunächst stellt sich die Frage, welche Lizenz man auswählen soll? Hier gibt es eine illustre Auswahl, alles mit einem Für und Wider. Daran schließt sich die Frage an, wie sich verschiedene Lizenzen untereinander verhalten. Können sich Lizenzmodelle, die von der Open Definition anerkannt sind, gegenseitig widersprechen? Wegen genau solcher Fragestellungen gleicht die Lizensierung von offenen Daten häufig einem Minenfeld – höchste Zeit also, etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Genau dieses Ziel hatte unser Fachforum Lizenzen, das am 11.07.2022 pünktlich um 10:00 Uhr begann. Rund 100 Teilnehmende aus der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung waren ein klares Indiz dafür, wie wichtig das Thema in der Verwaltung ist. Thilak Mahendran, Leiter des CCOD, legte in seiner Begrüßung ein entsprechend klares Ziel für das Fachforum fest. Fragen des Urheberrechts und möglicher Amtshaftung seien wichtig und müssten diskutiert werden. Dabei solle der Fokus aber auf der Frage liegen, wie Daten rechtssicher und bestmöglich nutzbar bereitgestellt werden können.

Als Diskussionsformat wurde ein virtual Fishbowl gewählt, um Expertinnen und Experten auf Augenhöhe mit Verwaltungsmitarbeitenden in den Austausch zu bringen. Zu Beginn legten Christian Horn (Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData); Stefan Kaufmann & John Weitzmann (Wikimedia Deutschland e.V.), Sebastian Askar (Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin), Mathias Schindler (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.) und Falk Zscheile (Datenschutzbeauftragter und stellvertretender IT-Sicherheitsbeauftragter der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt) in einem kurzen Impuls die jeweils eigene Einschätzung dar.

Weitgehende Einigkeit bestand bei der Frage, ob die Datenlizenz Deutschland oder die CreativeCommons Commons Lizenz die bessere Wahl sei. Christian Horn betonte, dass Lizenzen in der Regel von Verwaltungsmitarbeitenden vergeben werden, die selten einen juristischen Hintergrund hätten. Die Datenlizenz Deutschland sei mit dem Ziel entstanden, eine möglichst einfache Regelung mit maximaler Rechtssicherheit als Standardmodell zu entwickeln. Grundlegend akzeptiere GovData eine Reihe weiterer Lizenzen. Gerade die Datenlizenz Deutschland sei noch nicht rechtserprobt, entgegnete Mathias Schindler. Im Falle einer Lizensierung unter CC0 stellte sich im Plenum die Frage, wie diese mit dem deutschen Urheberrecht vereinbar sei. Stefan Kaufmann hatte zu Beginn bereits die Frage aufgeworfen, inwiefern Faktendaten überhaupt urheberrechtlich schützbar seien. Vor diesem Hintergrund sei die CC0-Lizenz auch deshalb eine gute Wahl, weil sie über eine Fallback-Lizenz und einen Rechtsverzicht verfügt. Falls es nicht möglich ist, Rechte am lizensierten Produkt aufzugeben, greife eine bedingungslose CC-Lizenz ("Fallback License"). In letzter Instanz willigt die lizensierende Stelle ein, auf Rechtsmittel zu verzichten.

Letztlich, so die einvernehmliche Botschaft, sei es an der Zeit eine klare Empfehlung für die Nutzung einer Lizenz bei der Bereitstellung von Open Data zu geben und gegebenenfalls bestehende Empfehlungen anzupassen.

An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal für die rege und fachlich hochwertige Diskussion. Den weiteren Prozess werden wir eng begleiten. Derzeit planen wir eine Fortsetzung bilateraler Gespräche mit den Teilnehmenden, um weitere Schritte abzuleiten.

Anmerkung des CCOD: Das CCOD verfolgt das Ziel eine paritätische Besetzung der Diskussionspanels zu ermöglichen. Leider ist uns das in diesem Fall aufgrund von diversen Gründen nicht gelungen – dafür bitten wir um Entschuldigung. Im Rahmen des Veranstaltungsmanagements werden wir ein Gleichgewicht der Geschlechter in Zukunft stärker berücksichtigen.

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Stand 15.07.2022