Identitätsdatenabruf IDA

Das BVA entwickelt unter Beteiligung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und des Informationstechnikzentrums Bund (ITZBund) das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA-Verfahren).

Dieses Verfahren wird den den registerführenden Stellen den Abruf der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten ermöglichen. Voraussetzung hierfür ist die Anbindung der einzelnen Register an das IDA-Verfahren.

Überblick über die sich aus dem Identifikationsnummerngesetz ergebenden Prozesse des Abrufs der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten beim BZSt über das Identitätsdatenabruf-Verfahren des BVA Quelle: BVA

Die vorstehende Abbildung soll einen Überblick über die sich aus dem IDNrG ergebenden Prozesse des Abrufs der Identifikationsnummer und der übrigen Basisdaten beim BZSt über das IDA-Verfahren des BVA geben.

Der Roll-out der IDNr und weiterer Daten ist sowohl über den Identitätsdatenabruf des BVA als auch über die Meldebehörden möglich. Die Entscheidung, über welche Stelle der Roll-out letztendlich erfolgt, ist nach Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten durch die entsprechenden Stellen im Rahmen der Roll-out-Vorbereitungen zu entscheiden.

Das BVA wird den berechtigten öffentlichen Stellen eine Schnittstelle anbieten, damit über diese die Identifikationsnummer und die übrigen Basisdaten beim BZSt abgerufen werden können.

Im Rahmen des Datenabrufs wird das BVA nach der Überprüfung der Voraussetzungen den Datenabruf an das BZSt übermitteln und die Datenabrufe zu datenschutzrechtlichen Zwecken protokollieren.

Diese Seite

Stand 23.01.2023