Das NOOTS in der Registermodernisierung
Die Einführung des NOOTS ermöglicht den digitalen Nachweisabruf. Das System gestattet einen vereinfachten Datenaustausch und verkürzt Warte- und Bearbeitungszeiten in der Verwaltung. Nachweise, wie z.B. eine Meldebescheinigung oder Geburtsurkunde, enthalten personenbezogene Daten. Diese Informationen können, mit der Zustimmung der betroffenen Person, behördenübergreifend ausgetauscht werden, sodass sie nicht mehr von ihr selbst vorgelegt werden müssen. Die für die Durchführung oder Nachvollziehbarkeit eines Nachweisabrufs notwendigen Komponenten des NOOTS sind z.B. die Registerdatennavigation, das Identity- and Accessmanagement (IAM) für Behörden und das Identity Management (IDM) für Personen. Auch die Intermediäre Plattform ist eine Komponente des NOOTS. Sie soll als Schnittstelle den Anschluss für nationale Stellen zum European-Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) erleichtern.
Für die Teilnehmenden legt das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) Anschlussbedingungen für den Nachweisabruf fest. Data Consumer als nachweisabrufende Stelle und Data Provider als nachweisliefernde Stelle sind hier als NOOTS-Teilnehmende zu verstehen. Sie sind jedoch kein Bestandteil des Systems selbst. Auch die Datenverarbeitung oder -übermittlung des Data Consumers nach dem Nachweisabruf ist kein Bestandteil. Der Ausbau des NOOTS erfolgt bis 2028 in mehreren Stufen. Mittels Umsetzungsprojekten wird die Entwicklung des Systems sukzessive vorangetrieben.
Quelle: BVA
Die Architekturdokumentation des National-Once-Only-Technical-System (AD-NOOTS) und dem darin enthaltenen Dokument High-Level-Architecture (HLA) verdeutlichen die Hauptaufgaben des NOOTS. Sie geben einen Überblick zur Gesamtarchitektur, beschreiben das Architekturzielbild sowie übergreifende Anforderungen an das NOOTS-Gesamtsystem. Die zentralen Komponenten, deren Schnittstellen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Nachweisaustausch sind ein weiterer Bestandteil. Die technische Umsetzung der HLA und weiterer Architekturkonzepte des NOOTS erfolgt im ersten Schritt anhand von „Proof of Concepts“. Damit wird die Erprobung von wesentlichen technischen Komponenten durchgeführt und deren Erfolg in der Praxis nachgewiesen. Aufbauend auf diesen Erprobungsprojekten kann festgestellt werden, ob die Konzepte vollständig und erfolgreich sind.
Gemäß der Single Digital Gateway Verordnung (SDG-VO) werden Nachweise innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten über das EU-OOTS ausgetauscht. Hieran orientiert sich das NOOTS und stellt eine Verlängerung des EU-OOTS auf nationaler Ebene dar. So können verschiedene Systeme auf nationaler Ebene mit dem NOOTS interagieren. Es ermöglicht aber auch den grenzüberschreitenden Austausch mit dem EU-OOTS.
Quelle: BVA
Die Umsetzung des NOOTS erfolgt gemäß dem Once-Only-Prinzip. Liegen Daten und Nachweise bereits vor, müssen sie nicht erneut von Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) ist zur erfolgreichen Realisierung des Once-Only-Prinzips ein technisches System für den rechtssicheren als auch datenschutz- und datensicherheitskonformen Nachweistransport zu schaffen. Das NOOTS als solches System ist damit eine relevante Ergänzung zum Onlinezugangsgesetz (OZG).
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Stand 17.06.2024