Pilotvorhaben der Registermodernisierung: Erster Meilenstein erreicht

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, welche die Grundlage für eine mehrjährige Zusammenarbeit im Bereich der Registermodernisierung (RegMo) bildet.

In einem gemeinsamen Pilotvorhaben bis Ende 2025 wird der Basisdienst Stammdaten, Erfassungs- und Pflegesystem (STEP) der BA an das Identitätsdatenabruf-Verfahren (IDA-Verfahren) des BVA angebunden. Der Abruf der Identifikationsnummer (IDNr) und der weiteren (Basis-)Daten steht dabei im Vordergrund. Ende Juni 2024 konnte durch die intensive Zusammenarbeit der beteiligten Fachexperten des BVA, des ITZ-Bund und der BA eine Verbindung zwischen den beiden Fachverfahren hergestellt werden, die einen erfolgreichen Testdatenabruf ermöglichte.

Die Anbindung an das IDA-Verfahren ist eng mit dem Anschluss an das Datenschutzcockpit (DSC) verknüpft, da Datenübermittlungen unter Nutzung der Identifikationsnummer digital über eine zentrale Stelle transparent zu machen sind. Um dies zu ermöglichen, wird im weiteren Verlauf des Vorhabens der Basisdienst STEP an das Datenschutzcockpit (DSC) angeschlossen. Mit der Umsetzung dieses Projekts werden so die gesetzlichen Vorgaben zu Datenschutz und Transparenz erfüllt. Bürgerinnen und Bürger können sich dann jederzeit unkompliziert über die Datenübermittlungen zwischen öffentlichen Stellen informieren, die unter Nutzung der eigenen Identifikationsnummer stattgefundenen haben. Darüber hinaus ist die Identifizierung eines geeigneten Anwendungsfalls für den Nachweisabruf ebenfalls Teil der Kooperationsvereinbarung. Mit Hilfe der Identifikationsnummer soll ein effizienter Austausch von Nachweisen über das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS) ermöglicht werden.

Mit der Anbindung an das IDA-Verfahren wird in der Bundesagentur für Arbeit der Grundstein für die Registermodernisierung gelegt. Bürgerinnen und Bürger sollen zukünftig bei der Beantragung von Verwaltungsleistungen ihre Nachweise nicht selber erneut vorlegen müssen (Once-Only-Prinzip). Stattdessen wird die Verwaltung befähigt, diese Leistungen eigenständig abzurufen. Um Verwechslungen bei einem automatisierten Datenaustausch zwischen Verwaltungen auszuschließen, ist eine eineindeutige Identifizierung der Personen notwendig. Die Sicherstellung der Identifizierung sowie die Zuordnung von Daten und Nachweisen zu Personen im registerübergreifenden Datenaustausch erfolgt mit Hilfe der Identifikationsnummer. In diesem Zusammenhang wurde am 30. September 2024 im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben, dass die technischen Voraussetzungen für die Verarbeitung der Identifikationsnummer vorliegen. Damit ist Artikel 14 des Registermodernisierungsgesetz zur Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Kraft getreten.

Das BVA, die BA, das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Freie Hansestadt Bremen (HB) stimmten die Modalitäten des Vorhabens ab. Die gewonnenen fachlichen, rechtlichen und technischen Erkenntnisse werden im Sinne der Nachnutzbarkeit für andere öffentliche Stellen aufbereitet und diesen zur Verfügung gestellt.

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Stand 24.10.2024