Einbürgerungstest gilt grundsätzlich auch für Antragsteller, die im Ausland leben.

Ab dem 01.September 2008 muss jeder, der eingebürgert werden will, seine Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung und die Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen.

Für Antragsteller aus dem Ausland erfolgt die Durchführung der Tests in den Auslandsvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wer als Opfer des Nationalsozialismus seine deutsche Staatsangehörigkeit wiederaufleben lässt (Anspruchseinbürgerung), muss den Test nicht absolvieren.

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Stand 08.07.2008