Einbürgerungstest gilt grundsätzlich auch für Antragsteller, die im Ausland leben.
Für Antragsteller aus dem Ausland erfolgt die Durchführung der Tests in den Auslandsvertretungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wer als Opfer des Nationalsozialismus seine deutsche Staatsangehörigkeit wiederaufleben lässt (Anspruchseinbürgerung), muss den Test nicht absolvieren.
Diese Seite
Stand 08.07.2008