Optionspflicht: Bundesrat billigt Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht

Am 19. September 2014 hat der Bundesrat die Gesetzentwürfe zu sicheren Herkunftsstaaten und Staatsangehörigkeitsrecht gebilligt, so dass diese jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden können.

Der Bundestag hat auf seiner Sitzung am 03. Juli 2014 eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts bezüglich der sogenannten Optionspflicht beschlossen. Am 19. September 2014 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf gebilligt, so dass dieser jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden kann.

Mit den beschlossenen Änderungen entfällt für viele (seit 2000) in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern künftig der Zwang, sich zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit der Eltern entscheiden zu müssen.

Bis zum tatsächlichen Inkrafttreten der Änderungen gelten die bisherigen Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes jedoch weiter. Es kann daher für diejenigen Personen, die bis dahin das 23. Lebensjahr erreichen und von der Optionspflicht betroffen sind, noch immer ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten. Sollte das für Sie gelten, informieren Sie sich – soweit noch nicht geschehen - bei dem für Sie zuständigen Bearbeiter ihrer Staatsangehörigkeitsbehörde. Für von der Optionsregelung betroffene Deutsche mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland ist das Bundesverwaltungsamt Köln zuständig.

Über das Inkrafttreten der neuen begünstigenden Regelungen werden Sie hier umgehend informiert.

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Stand 22.09.2014