Änderungen zum Optionsverfahren treten am 20.12.2014 in Kraft

Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum neuen Optionsverfahren wurden am 20.11.2014 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 52 verkündet und treten am 20.12.2014 in Kraft. Informationen zu den geänderten Vorschriften für den Internetauftritt des Bundesverwaltungsamtes zum Thema Staatsangehörigkeit > Optionsverfahren sind in Vorbereitung.

Für Personen, die nach altem Recht optionspflichtig waren und bereits durch das Bundesverwaltungsamt angeschrieben, informiert und aufgefordert wurden, sich durch Erklärung für die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit zu entscheiden, gilt: wenn Ihr Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, erhalten Sie unaufgefordert im neuen Jahr ein weiteres Schreiben mit persönlichen Informationen. Sie werden über die neue Gesetzeslage und das weitere Vorgehen informiert. Sie selbst müssen bis dahin nichts veranlassen. Bei eventuell dringenden Fragen wenden Sie sich telefonisch an den Allgemeinen Auskunftsdienst: 0228 99-358-4485 bzw. 0221-758-4485 oder richten Ihr Anliegen per E-Mail an staatsangehoerigkeit@bva.bund.de.

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Stand 26.11.2014