Einreise von Spätaussiedlern auch aus COVID-19-Risikogebieten weiterhin möglich

Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 13.08.2020

Die Bundesregierung hat beschlossen, in die Bundesrepublik einreisenden Spätaussiedlern aus COVID-19-Risikogebieten gemäß Definition des Robert-Koch-Institutes auch weiterhin den Zuzug in das Bundesgebiet zu ermöglichen.

Um den Regelungen der Bundesländer zum Infektionsschutz gerecht zu werden, ist es jedoch erforderlich, dass Einreisende aus diesen Risikogebieten sich in häusliche Quarantäne begeben. Diese Quarantänemöglichkeit wird durch die Bundesregierung unter Ausschöpfung der vorhandenen Kapazitäten bereitgestellt. Darüber hinaus wird es für Spätaussiedler auch möglich sein, sich für die erforderliche Zeit bei einem Verwandten ersten Grades in häusliche Quarantäne zu begeben. Solch eine private Unterkunft wird bei der Vergabe der zur Einreise erforderlichen Visa berücksichtigt.

Bundesbeauftragter Fabritius hierzu: ""Mit der getroffenen Regelung wird die Bundesregierung dem Interesse der öffentlichen Gesundheit aber auch der besonderen Verantwortung für Spätaussiedler in ausgewogener Weise gerecht. Viele Menschen haben ihre Aussiedlung monate- oder jahrelang vorbereitet, Wohnungen und Arbeitsplätze gekündigt und sind nun besonderen Härten ausgesetzt. Daher freue ich mich, dass eine Möglichkeit gefunden wurde, unseren Landsleuten auch weiterhin zu ihrem Recht auf Rückkehr nach Deutschland zu verhelfen. Wir halten das Tor auch in dieser schwierigen Zeit offen!".

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Stand 13.08.2020