Bundesbeauftragter leitet Sitzung des Spätaussiedlerbeirats

Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 16.12.2020

Unter Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, ist der Beirat für Spätaussiedlerfragen zu seiner jährlichen Sitzung zusammengekommen. Die Beratung fand im digitalen Format statt.

Der Bundesbeauftragte informierte den Beirat über die Herausforderungen zur Sicherung einer unbeschränkten Zuzugsmöglichkeit für Spätaussiedler unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie und skizzierte die zum besonderen Schutz der Spätaussiedler geschaffenen Quarantäne-Einrichtungen. Alle Beiratsmitglieder zeigten sich erfreut, dass die Möglichkeit der Einreise für Spätaussiedler dank großer Anstrengungen des Bundes, der Länder und der Kommunen trotz der Corona-Pandemie aufrechterhalten bleibt. Der Beauftragte betonte, dass sich die Bundesregierung auch in Pandemie-Zeiten uneingeschränkt zu ihrer besonderen kriegsfolgerechtlichen Verantwortung für Spätaussiedler bekennt. Vertreter des BVA betonten, dass auch die Erteilung von Aufnahmebescheiden ohne Einschränkung fortgesetzt werden konnte und die Anzahl erlassener Aufnahmebescheide der des Vorjahres entspreche.

Ein weiteres Thema der Beratungen waren die Bemühungen zur Aufhebung der Benachteiligungen von Spätaussiedlern im Rentenrecht. Der Bundesbeauftragte betonte, dass die im Januar 2021 in Kraft tretende Grundrente ein wichtiger Teilerfolg sei. Durch die Grundrente werden auch deutliche Verbesserungen im Rentenrecht für deutsche Aussiedler und Spätaussiedler eingeführt, die zum Teil die in den 1990er Jahren beschlossenen Rentenkürzungen in ihrer Wirkung aufheben. Es bleibe weiter Ziel der Bemühungen auch für die anderen Kürzungspunkte eine befriedigende Lösung zu finden.

Der Beirat begrüßte es, dass das Deutsche Rote Kreuz (DRK) auch über das Jahr 2023 hinaus bei der Klärung von Vermisstenfällen im Umfeld des Zweiten Weltkriegs und bei der Nachweiserbringung der sog. Russland-Deportation der Rumäniendeutschen behilflich sein wird. Auf Anregung des Beauftragten wird das BMI kurzfristig mit dem DRK eine vereinfachte Abfrage entsprechender Belege durch Betroffene prüfen. Die Förderung des Suchdienstes durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wird fortgesetzt.

Der Beirat für Spätaussiedlerfragen ist unter Vorsitz des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angesiedelt. Er berät die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und Wiederbeheimatung von Spätaussiedlern. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Kirchen und der Verbände. Seine Mitglieder werden für jeweils 4 Jahre berufen.

https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2020/spaetaussiedlerbeirat-dezember-2020.html

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Stand 13.08.2020