Bundestag beschließt die Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Meldung der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 16.11.2023

Der Deutsche Bundestag hat am 16. November 2023 das Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes in der 2. und 3. Lesung beschlossen.

Das Gesetz enthält folgende Neuerungen:

  • Sicherstellung der Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis in Bezug auf das Bekenntnis zum deutschen Volkstum im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens
    Künftig soll – wie vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021 - eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete möglich sein. Dabei reichen auch ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus.
  • Ermächtigung für eine Rechtsverordnung des BMI, in der die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen der Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet bei kriegsbedingter Flucht als fortbestehend gilt
    Geflüchtete vor dem Krieg werden künftig ihren Anspruch auf Anerkennung als Spätaussiedler nicht verlieren.
  • Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen (Spät)Aussiedler-Daten
    Dadurch soll der endgültige Verlust der für die Betroffenen essentiellen Daten über die Feststellung ihrer (Spät)Aussiedler- oder Vertriebeneneigenschaft verhindert werden.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB hierzu: „Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Bundesvertriebenengesetzes bringt eine wesentliche Erleichterung bei der Aufnahme der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler mit sich. Die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2021 entstandenen Restriktionen werden bald Geschichte sein. Ich freue mich sehr, dass die Koalitionsfraktionen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auch die durch den russischen Angriffskrieg verursachte dramatische Lage von Angehörigen der deutschen Minderheit berücksichtigt haben: Künftig wird die kriegsbedingte Flucht aus den Aussiedlungsgebieten kein Hindernis für die spätere Anerkennung als Spätaussiedlerin bzw. Spätaussiedler sein. Das war mir ein besonderes Anliegen! Ich danke den Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag, allen beteiligten Spätaussiedlerorganisationen und insbesondere der Bundesinnenministerin Nancy Faeser für die aktive Unterstützung bei dieser Gesetzesänderung. Die aktuellen Ereignisse in der Welt erfordern auch im Bereich des Vertriebenen- und Spätaussiedlerrechts moderne Antworten. Ich werde mich daher auch in Zukunft für die Fortentwicklung in diesem Bereich einsetzen“.

Das Gesetz wird nunmehr dem Bundesrat zugeleitet, ist jedoch im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Meldung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Stand 17.11.2023