Bundesbeauftragter Fabritius besucht Aufnahmestelle für Spätaussiedler und Durchgangslager Friedland/Niedersachsen

Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 18.03.2022

Der Bundesbeauftragte dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den mit viel Empathie erbrachten Einsatz.

Gemeinsam mit den Landesbeauftragten für Aussiedlerfragen der Länder Niedersachsen (Editha Westmann), Hessen (Margarete Ziegler-Raschdorf) sowie Nordrhein-Westfalen (Heiko Hendriks), dem Bundesvorsitzenden der LmDR e.V. Landsmannschaft der Deutschen aus Russland (Johann Thießen) sowie dem Vorsitzenden der AGDM (Bernard Gaida) hat der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Prof. Dr. Bernd Fabritius, die Aufnahmeeinrichtung für deutsche Spätaussiedler in Friedland besucht.

Vor Ort informierten sich die Beauftragten und Gäste über den aktuellen Stand des Härtefallverfahrens und die besonderen Herausforderungen der Spätaussiedleraufnahme in Krisenzeiten.

Der Bundesbeauftragte dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung für den oft bis an die Grenze der Belastbarkeit gehenden und mit viel Empathie erbrachten Einsatz.

Gleichzeitig warb er um Verständnis dafür, dass viele vom Krieg Betroffene jede Möglichkeit nutzen, um sich zu retten. Trotzdem bat er dringend darum, die für unterschiedliche Gruppen von Betroffenen vorhandenen unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten einzuhalten: Die Vorsprache von Menschen, die mangels Anerkennungsvoraussetzungen als Spätaussiedler zur Vermeidung einer Ablehnung gerade nicht nach Friedland reisen sollen, sondern den allgemeinen, für Kriegsflüchtlinge geltenden Schutz in den üblichen Aufnahmeeinrichtungen der Länder und Kommunen in Anspruch nehmen können, führt zu einer erheblichen Behinderung der jeweiligen Verfahren. An diese Betroffene, die also die deutsche Abstammung und ausreichend Sprachkenntnisse noch nicht nachweisen können, appelliert Fabritius, unbedingt erst dann nach Friedland zu reisen, wenn die Voraussetzungen auch erfüllt sind und bewiesen werden können. Davor kann ein Aufenthalt im vorübergehenden Schutzstatus, etwa bei Verwandten und Bekannten oder öffentlichen allgemeinen Flüchtlingsaufnahmestellen, bis zu sechs Monaten dafür genutzt werden, die fehlenden Voraussetzungen zu erfüllen. Hierbei leistet z. B. die LmDR mit ihren örtlichen Beratungsstellen wertvolle Hilfe.

Die Vertreter der anwesenden Selbstorganisationen bat Fabritius, diese Regelungen zur Hilfe möglichst breit und sowohl auf Ukrainisch als auch auf Russisch ihren Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. Auch verwies er auf die umfassenden Informationen auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes.

Meldung auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Stand 18.03.2022