"Wichtiges Zeichen von Respekt und der Anerkennung der Lebensleistung für Spätaussiedler!"

Bund setzt Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung in Höhe von 500.000 Millionen Euro um.

Meldung der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 18.11..2022

Nachdem in der vergangenen Woche in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags eine Einigung bezüglich des lange geplanten Fonds zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler erzielt werden konnte, erhielt die Errichtung des Fonds auch in der heutigen Kabinettssitzung Zustimmung. Die Bundesregierung stellt 500 Millionen Euro, die im Haushaltsbudget 2022 veranschlagt sind, zur Verfügung. Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Natalie Pawlik begrüßte diesen Schritt, und betonte den wichtigen Symbolcharakter der Entschädigung für die betroffenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler.

""Es freut mich sehr, dass der Härtefallfonds für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler nun endlich in die Tat umgesetzt wird. Nach unzähligen Verhandlungsrunden ist es ein großer Erfolg, dass die 500 Millionen Euro, die im Haushaltsplan des Bundes 2022 für den Fonds hinterlegt waren, nun doch in diesem Jahr in einen Fonds transferiert werden können. Die Umsetzung des Härtefallfonds und die Auszahlung des Geldes sind mir ein wichtiges Anliegen, für das ich mich auf allen Ebenen stark gemacht habe. Viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die ab 1993 ausreisten, wurden durch die Änderung des Fremdrentenrechts schwerwiegend schlechter gestellt. Die vielen Jahre, die sie vor ihrer Aussiedlung gearbeitet haben, wurden nur marginal auf ihre Rente im Alter angerecht. Das Ergebnis war und ist noch immer, dass sie nur eine kleine Rente beziehen, die nicht zum Leben ausreicht. Ich kenne viele Schicksale von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern, die trotz jahrzehntelanger Arbeit im Alter ihre Rente durch Hilfen des Sozialamtes aufstocken müssen. Diese Ungerechtigkeit wird mit dem Härtefallfonds anerkannt und finanziell entschädigt. Ich weiß, dass eine Einmalzahlung von 2.500€ den Betroffenen nur eine kurze Atempause verschaffen wird. Aber es ist ein erster, wichtiger Schritt zu mehr Respekt und Anerkennung von Lebensleistungen der Betroffenen. Das ist ein wichtiges Zeichen! Ich möchte alle betroffenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ermutigen, 2023 einen Antrag für die Entschädigung zu stellen, damit das Geld bei denen ankommt, für die es gedacht ist!"

"Langfristig müssen wir das Fremdrentenrecht genau prüfen und überarbeiten, um bestehende Schlechterstellungen für (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler endgültig auszuräumen. Gleichzeitig möchte ich die strukturellen Gründe, aus denen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler häufig unterbrochene Erwerbsbiographien aufweisen und in Teilzeitanstellungen oder im niedriglohn Bereich arbeiten, auf den Grund gehen. Denn die beste Vorsorge vor Altersarmut ist eine langes Erwerbsleben sowie gute Löhne. Daran werde ich auch in Zukunft weiter arbeiten.""

Bereits in der Regierungskoalition der 19. Wahlperiode wurde der Härtefallfonds, in gemeinsamer Zusammenarbeit mit den Ländern, geplant. Da der Bund die Mittel im Haushaltsplan des Jahres 2022 zur Verfügung gestellt habe, und keine Einigung mit den Ländern erzielt werden konnte, wird der Bund seinen Anteil von 500 Millionen Euro noch in diesem Jahr untergesetzlich im Rahmen einer nichtrechtsfähigen Stiftung des Privatrechts in der Sonderform der Verbrauchsstiftung zur Verfügung stellen und an Betroffene auszahlen. Die Länder haben die Möglichkeit, sich der Stiftung bis zum 31.03.2023 anzuschließen, unter der Voraussetzung, dass sie sich zur Zahlung ihres finanziellen Anteils für die vorgesehene pauschale Einmalzahlung für die von ihnen zu tragenden Gruppen an Betroffenen bereit erklären. In den Ländern, die der Stiftung des Bundes beitreten, ist eine Einmalzahlung für die Berechtigten in Höhe von 5.000€ möglich. Der Träger der Stiftung, die von 2023 bis 2027 bestehen soll, wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sein. Struktur und Satzung der Stiftung werden sich an der bereits etablierten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ orientieren. Die Verwaltungskosten des Fonds werden unabhängig von einer Beteiligung der Länder vom Bund getragen, und aus dem Fondsvermögen finanziert.

Rund 60.000 Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden von den Einmalzahlungen des Fonds profitieren. Für den Erhalt des Betrags muss ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung wird ab 2023 möglich sein, und bis spätestens 30.09.2023 eingereicht werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See unterstützt das BMAS personell bei der Auszahlung.

Meldung auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Stand 18.11.2022