Härtefallfonds: Anträge auf die pauschale Einmalzahlung können ab dem 17. Januar 2023 gestellt werden
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluss vom 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler (Härtefallfonds) geschaffen.
Die Betroffenen können unter bestimmten Voraussetzungen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten. Die Länder können dem Härtefallfonds bis zum 31. März 2023 beitreten. In diesem Fall ist eine pauschale Einmalzahlung von 5.000 Euro möglich.
Ab dem 17. Januar 2023 können nun die Anträge auf die pauschale Einmalzahlung gestellt werden.
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können auf Antrag eine pauschale Einmalzahlung erhalten, wenn
- sie vor dem 1. April 1962 geboren sind und
- vor dem 1. April 2012 als nach § 4 des Bundesvertriebenengesetzes anerkannte Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen worden sind und bei Einreise das 50. Lebensjahr vollendet hatten und
- ihr monatlicher Rentenzahlbetrag (nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) am 1. Januar 2021 insgesamt unter 830 Euro betragen hat.
Die pauschale Einmalzahlung ist einkommensteuerfrei und wird nicht als Einkommen bzw. Vermögen auf Sozialleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) angerechnet.
Der Antrag ist spätestens bis zum 30. September 2023 bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds per Post (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per E-Mail (E-Mail-Adresse: gst@stiftung-haertefallfonds.de) zu stellen.
Die erforderlichen Antragsformulare können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden. Sie können auch die Vordrucke bei der Geschäftsstelle der Stiftung (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) anfordern.
Alle Fragen zum Antragsverfahren können an die Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de gerichtet werden.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 für Fragen gerne zur Verfügung.
Diese Seite
Stand 19.01.2023