Mitteilung der Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Sehr geehrte Angehörige der deutschen Minderheiten in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion,
liebe Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
das Bundesverwaltungsamt hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das den Antragstellerinnen und Antragstellern im Spätaussiedler-Aufnahmeverfahren beim Nachweis ihres "Bekenntnisses zum deutschen Volkstum" unterstützen soll. Das Merkblatt soll mehr Klarheit schaffen und wichtige Fragen rund um den Bekenntnisbegriff klären. Insbesondere soll auf Fälle eingegangen werden, bei denen gegenüber amtlichen Stellen (z. B. der Passbehörde) in der Vergangenheit trotz Wahlfreiheit ein ausdrückliches Bekenntnis zu einem anderen als dem deutschen Volkstum abgegeben wurde (sogenanntes Gegenbekenntnis). Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 26.01.2021, 1 C 5.20), wonach der bloße Erwerb deutscher B 1-Sprachkenntnisse nicht ausreicht, um von einem solchen Gegenbekenntnis abzurücken. Durch diese Rechtsprechung hat das BVerwG im Falle des Gegenbekenntnisses die Anforderungen an die Darlegung des Bekenntnisses erhöht.
Die Bundesregierung ist gehalten, die höchstrichterliche Rechtsprechung des BVerwG in ihrer Verwaltungspraxis zu berücksichtigen. Als Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten versichere ich Ihnen, dass nach wie vor ein großes Interesse daran besteht, das Tor nach Deutschland für den Spätaussiedlerzuzug offenzuhalten. Es bleibt daher bei der Einzelfallprüfung der Anträge. Ich kann Sie daher nur ermuntern, sich immer dann, wenn das Bundesverwaltungsamt Sie auffordert, zum Bekenntnis Stellung zu nehmen, die Hinweise im Merkblatt zu beachten.
So können Sie sicherstellen, dass wichtige Tatsachen gegenüber dem Bundesverwaltungsamt geltend gemacht und berücksichtigt werden können.
Das Merkblatt Bekenntnis finden Sie hier.
Ihre Natalie Pawlik, MdB
Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
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Stand 20.06.2022