1 Milliarde Euro zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer

Mitteilung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 23.06.2021

Bundesregierung beschließt Haushaltsplan für das Jahr 2022

In der Kabinettssitzung vom 23.06.2021 hat die Bundesregierung den Haushaltsplan für 2022 beschlossen. Zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer, wurden dabei eine Milliarde Euro in den Haushalt eingestellt. Dabei wurde einer langjährigen Forderung der Selbstorganisationen der betroffenen Personenkreise sowie des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Nationale Minderheiten aufgegriffen. Der Haushaltsansatz wurde mit einem Sperrvermerk versehen, der die Vorlage einer abgestimmten Vereinbarung zwischen Bund und Ländern beinhaltet. Im Rahmen einer Länderbeteiligung soll das Fondsvolumen um den gleichen Betrag ergänzt werden.

Fabritius begrüßte die Entscheidung der Bundesregierung: "Durch die Bereitstellung eines so überzeugenden Haushaltsbetrages von 1 Milliarde Euro als Anteil des Bundes und der Planung einer ebenso nachhaltigen Beteiligung der Länder, wird die von mir seit vielen Jahren geforderte Schaffung eines Ausgleichs für Härten in der rentenrechtlichen Eingliederung deutscher Aussiedler und Spätaussiedler, die durch rentenrechtliche Benachteiligungen im Fremdrentenrecht entstanden sind, endlich einen wesentlichen Schritt vorangebracht. Es ist ein Meilenstein der Aussiedlerpolitik dieser Wahlperiode. Das Haushaltsvolumen ist bei entsprechender Aufstockung durch die Länder erforderlich und angemessen, um die drei Personengruppen in geeigneter Weise in Ausgleichsregelungen einzubeziehen. Es wird nun Aufgabe der nächsten Bundesregierung sein, im Haushaltsjahr 2022 den geplanten und in Eckdaten bereits skizzierten Ausgleichsfonds auf Grundlage dieses wegweisenden Beschlusses der Bundesregierung umzusetzen und eine möglichst unbürokratische Leistungserbringung an die Betroffenen zu regeln.

Gleiches gilt für die noch ausstehende Lösung weiterer, in den bisherigen Eckdaten zum Ausgleichsfonds noch nicht geklärten Fragen, die zur Schaffung einer für den gesamten Personenkreis der Aussiedler und Spätaussiedler angemessenen Ausgleichs unerlässlich sind. Den Abgeordneten des Deutschen Bundestages, namentlich der fachlich zuständigen Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, des Haushaltsausschusses, sowie der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion danke ich sehr herzlich für die Unterstützung bei der Durchsetzung dieses wichtigen Anliegens, ebenso den beteiligten Resorts der Bundesregierung."

https://www.aussiedlerbeauftragter.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/AUSB/DE/2021/haushalt-2022-juni-2021.html

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Stand 23.06.2021