Änderung des Bundesvertriebenengesetzes – Erste Lesung im Deutschen Bundestag
Am 28. September 2023 fand die erste Lesung des von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes im Deutschen Bundestag statt.
Mit der eingebrachten Änderung reagieren die Koalitionsfraktionen auf die durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 26. Januar 2021, 1 C 5.20) angehobenen Anforderungen für den Nachweis des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum, das für die Spätaussiedleraufnahme erforderlich ist. Die Änderung betrifft diejenigen Antragstellerinnen und Antragsteller, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen. Nach der o.g. Rechtsprechung reicht in solchen Fällen die formelle Änderung der Eintragung nicht aus. Vielmehr müssen die Betroffenen äußere Tatsachen nachweisen, „die einen inneren Bewusstseinswandel und den Willen erkennen lassen, nur dem deutschen und keinem anderen Volk anzugehören“. Diese erhöhten Anforderungen sind für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität schwerlich nachvollziehbar. Die an die Rechtsprechung angepasste Verwaltungspraxis führte deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge.
Die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglichen. Künftig soll eine Änderung des Bekenntnisses durch bloße Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete möglich sein.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB erklärt dazu: „Heute ist ein sehr wichtiger Tag für die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Beseitigung der nicht akzeptablen Schieflage, die durch die erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung an die Abgabe eines für die Aufnahme als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler notwendigen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entstanden ist. Zu viele Antragstellerinnen und Antragsteller wurden in den letzten eineinhalb Jahren abgelehnt und vor den Kopf gestoßen. Ich freue mich deswegen sehr, dass wir mit der eingebrachten Änderung die Rechtslage und damit auch die Aufnahmepraxis wieder an die Lebensrealität der Menschen anpassen werden“.
Im Anschluss an die erste Lesung wird die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen, in denen eine intensive fachliche Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf stattfindet.
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Stand 28.09.2023