Bundesregierung beschließt Erleichterungen für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler - Regelungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Die Bundesregierung hat heute einen Regelungsvorschlag für die Koalitionsfraktionen für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes beschlossen. Die Änderung ist eine Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2021, mit dem die Anforderungen an ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum erhöht wurden. Dies gilt für diejenigen, die zuvor ein Bekenntnis zu einem anderen Volkstum abgegeben haben, indem sie in amtlichen Dokumenten eine nichtdeutsche Volkszugehörigkeit haben eintragen lassen.
Diese erhöhten Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts sind für die Betroffenen aufgrund der hohen Komplexität schwerlich nachvollziehbar. Die dem Urteil angepasste Verwaltungspraxis führte deswegen zu deutlich mehr Ablehnungen der Aufnahmeanträge mit einem Bekenntnis zu einem nichtdeutschen Volkstum.
Durch die Anpassung des Gesetzes soll die Rückkehr zur früheren Verwaltungspraxis ermöglicht werden: Künftig geht die Änderung der Volkszugehörigkeit in allen amtlichen Dokumenten bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete früheren Bekenntnissen zu einem nichtdeutschen Volkstum vor. Nach wie vor reichen ernsthafte erfolglose Änderungsbemühungen aus, die selbstverständlich von den Antragstellerinnen und Antragstellern entsprechend nachgewiesen werden müssen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Ich freue mich, dass wir heute einen sehr wichtigen Schritt für die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern in Deutschland beschlossen haben. Zuletzt hatten sie Anforderungen zu erfüllen, die sehr komplex waren und ihrer Lebensrealität oftmals nicht gerecht wurden. Mit dem heute von uns im Kabinett beschlossenen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung ermöglichen wir den Menschen wieder eine unkompliziertere Aufnahme in ihrer historischen Heimat. Dies ist mir ein ganz besonderes persönliches Anliegen."
Für die Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Natalie Pawlik, MdB, ist die Änderung des Gesetzes zugunsten der Betroffenen ein außerordentlich wichtiges Anliegen, für das sie sich politisch sehr stark eingesetzt hat.
Natalie Pawlik: "Ich freue mich sehr, dass meine Initiative zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes auf breite Zustimmung gestoßen ist. Mit dem Kabinettsbeschluss hat die Bundesregierung erneut gezeigt, dass sie zu ihrer Verantwortung gegenüber Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern steht und ihre Sorgen und Nöte ernst nimmt. Die Änderung des Gesetzes wird eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen schaffen und vielen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern die Aufnahme in ihrer historischen Heimat Deutschland ermöglichen. Ich danke unserer Bundesinnenministerin Nancy Faeser und dem BMI sowie meinen Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen für die Unterstützung dieses wichtigen Vorhabens und die zügige Vorbereitung des Entwurfs. Ich bin zuversichtlich, dass auch im Deutschen Bundestag eine breite Mehrheit die Änderung befürworten wird."
Der Gesetzentwurf soll nunmehr zeitnah durch die Koalitionsfraktionen aus der Mitte des Deutschen Bundestages eingebracht werden. Damit wird das parlamentarische Verfahren eingeleitet.
Neben der Erleichterung beim Bekenntnisnachweis soll mit der Gesetzesänderung eine Rechtsgrundlage zur Aufbewahrung der bei den Vertriebenenbehörden befindlichen (Spät-) Aussiedler-Daten geschaffen werden.
Dies soll einen endgültigen Verlust der für die Betroffenen essentiellen Daten über die Feststellung ihrer (Spät-) Aussiedler- oder Vertriebeneneigenschaft verhindern.
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Stand 29.01.2023