"Freude über jeden ankommenden Spätaussiedler"
Im Jahr 2018 fanden 7.126 Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen Aufnahme. Damit setzt sich der Trend der leicht steigenden Spätaussiedlerzahlen weiter fort. Auch die Zahl der Anträge auf Aufnahme als Spätaussiedler, Ehegatte oder dessen Abkömmlinge sind 2018 im Vorjahresvergleich um 1.480 auf nunmehr 14.705 gestiegen.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Prof. Dr. Bernd Fabritius: "Im Jahr 2018 hat die Bundesrepublik 7.126 Landsleute als Spätaussiedler und Familienangehörige in Deutschland begrüßt. Damit wurden meine persönlichen Erwartungen von 7.000 Neuankünften sogar übertroffen. Auch die steigende Anzahl der Neuanträge zeigt: Die Bundesregierung steht zu ihrer besonderen Verpflichtung gegenüber den Deutschen aus Russland und den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Unsere Solidarität mit den Spätaussiedlern und ihren Familien gilt auch für die Zukunft. Ich freue mich auf jeden, der in seiner historischen Heimat Deutschland ankommt."
Grundlage dieser Entwicklung sind die anhaltend positiven Effekte der zehnten Änderung des Bundesvertriebenengesetzes aus dem Jahr 2013. Danach besteht für Ehegatten und Nachkommen die Möglichkeit, zu einem beliebigen Zeitpunkt in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers nachträglich aufgenommen zu werden. Eine gemeinsame Aussiedlung ist nicht mehr erforderlich. Diese Erleichterungen bei der Familienzusammenführung haben erwartungsgemäß zu einer Erhöhung der Aufnahme- und Antragszahlen geführt.
(Pressemitteilung des Beauftragten für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten vom 21.01.2019)
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Stand 21.01.2019